Samstag, 2. November 2013

Der letzte Akt, letzter Teil

November 2012: Also da war sie nun, meine Mutter, nach dem zweiten Selbstmordversuch wieder nach Hause entlassen. In ein Haus, in dem es einmal Leben gab. Nun war sie aus ihrer Sicht eine Eingesperrte. Sie wagte sich nicht mehr vor die Tür. Sie dachte, die Nachbarschaft hätte sich wegen ihrer Handlungen gegen sie verschworen und sie wäre deshalb das Gespött der Siedlung. Das Streben nach dem perfekten Schein nach außen war es, was sie die meiste Zeit ihres Lebens antrieb. Nun war er unwiderruflich beschädigt. Die 19jährige Berufsanfängerin wurde nach ein bis zwei Wochen zwar ausgetauscht, aber die folgenden Pflegerinnen konnten auch wenig bis gar kein Deutsch und waren in Österreich deshalb selbst hilflos. Was sie wirklich von einer 24-Stunden-Betreuung gebraucht hätte, das wäre Gesellschaft gewesen, eine Person zum Reden, die auch außer Haus verlässlich für sie Dinge erledigen kann.

Darüber hinaus kümmerten sich die Personen von der Kanzlei, deren Chefin mit der Sachwalterschaft beauftragt worden war, viel zu wenig um sie. Ganz im Gegenteil, nur schwer war jemand von dort für sie erreichbar. Aus ihrer Sicht kümmerte sich generell niemand wirklich um ihre Anliegen. Wenn jemand kam, dann überraschend und unregelmäßig. Die Besuche waren auch sehr kurz gehalten und die Leute wirkten immer sehr gehetzt. Niemand von der Kanzlei nahm sich Zeit für sie.

Meine Mutter wurde zur Bittstellerin degradiert, die um ihr eigenes Geld anfragen muss. Es kam auch vor, dass ihr das Geld ausging, sie nicht wusste, wann sie wieder welches bekommen würde und sie sich deshalb welches von Frau T. borgen musste. Meine Mutter konnte noch fast alles selber machen. Ein Problem war deshalb, dass die Pflegerinnen kaum etwas zu tun hatten. Verständlicherweise war ihnen folglich auch langweilig und es drehte sich somit alles ums Essen. Sie kauften zu viel ein und kochten in Übermaßen. Auf der einen Seite wollten sie sich nützlich machen, weil sie bekamen ja dafür bezahlt. Andererseits machte meine Mutter kaum Bewegung und hatte wenig Appetit. Dennoch wollte sie die Arbeit und den guten Willen dahinter honorieren und zwang sich so gut es ging, den wohlwollenden Essensaufforderungen nachzukommen. Folglich wurde zu viel Geld für Essen ausgegeben, das dann aber zum Großteil aber doch in der Biotonne landete. Das war ein Umstand, den meine Mutter nur schwer ertrug.

Mitteilen konnte sie das weder den Pflegerinnen, weil die das nicht verstehen konnten (oder wollten) noch den Mitarbeitern der Kanzlei, weil die sich nur flüchtig mit ihr und ihren Problemen auseinander setzten. Sie hätte es noch einem Therapeuten erzählen können. Eine Therapie wurde sogar in Entlassungspapieren der Psychiatrie empfohlen, aber in diese Richtung wurde nie etwas unternommen. Also blieb nur noch ich über. Sie rief mich fast täglich an und erzählte mir von den oben beschriebenen, schrecklichen Zuständen. Ich war damals in einem 40-Stunden-Job, in dem ich viel Energie geben musste, weil ich benachteiligte Jugendliche betreute, die selbst zu kurz gekommen waren und nun viel Hilfe und Aufmerksamkeit von mir benötigten. Solange es einem privat halbwegs gut geht, kann man so eine Arbeit leisten und sie ist dann auch bereichernd. Aber mitzuerleben, wie es mit meiner Mutter immer weiter bergab ging und obendrein die zur Verfügung gestellte „Hilfe“ die ganze Situation nur noch schlimmer machte, das war schon schwer zu ertragen. Aber dann auch noch der Einzige für sie zu sein, bei dem sie sich auskotzen konnte, das ging über meine Belastungsgrenze. Ich litt selbst unter der ganzen Situation und hätte selbst Hilfe benötigt. Das Schlimmste daran war aber, dass sie mich in ihre Selbstmordgedanken miteinbezog. Sie sagte mir, ich wäre der Einzige, den sie diesbezüglich um Rat bitten könnte, wie sie es beim nächsten Versuch anstellen sollte, damit es sicher klappt... Das brachte das Fass dann wirklich zum Überlaufen.

Gleichzeitig fühlte ich mich aber verantwortlich für sie und die ganze Misere. Ich wusste, dass ich wirklich der Einzige war, der etwas gegen diese aussichtslose Situation machen konnte. Ich intervenierte bei Gericht im Namen meiner Mutter und schrieb den Rekurs, in dem sie die Einstellung der Sachwalterschaft fordert und sich darüber beklagt, dass dem Auftrag ein funktionierendes Hilfesystem in Form einer 24-Stunden-Betreuung zu installieren, nicht nachgekommen wird und die Sachwalterschaft somit versagt hat. Oder wenigsten sollten ihr fähigere Personen zur Seite gestellt werden, sowohl professionelleres Betreuungspersonal als auch ein Sachwalter, der sich wirklich um sie und ihren Fall annimmt, wie zum Beispiel ein Sachwalterschafts-Verein. Der Rekurs wurde abgelehnt, weil formell alles richtig war und auf Inhaltliches in dieser Instanz nicht eingegangen wird.

Zusammengefasst: Meine Mutter war mit ihrer Lebenssituation komplett überfordert. Die Kanzlei der Sachwalterin kümmerte sich zu wenig und was von dieser Seite kam goss nur Öl ins Feuer. Der Rechtsstaat sah keinen Handlungsbedarf und ich konnte in meinem überlasteten Zustand nur bedingt in den Ring steigen. Ich tat was ich damals konnte, aber musste einsehen, dass es nur eine Frage der Zeit war, bis es meine Mutter wieder versuchen würde, sich das Leben zu nehmen. Das und darüber hinaus die Tatsache, mich diesbezüglich als Verbündeten ins Boot holen zu wollen schreckte mich ab überhaupt mit ihr in Kontakt zu treten. Es war wie auf Messers Schneide und eine unerträgliche Situation für alle Beteiligten.

Doch einen Hoffnungsschimmer sahen wir am Horizont. Das Gesetz, in dem die Sachwalterschaft geregelt ist sieht vor, dass eine solche zuerst nur vorübergehend eingerichtet werden darf. Am 30. Jänner 2013 gab es einen Gerichtstermin, zu dem meine Mutter und die Sachwalterin vorgeladen wurden und bei dem entschieden werden sollte, ob es eine dauerhafte Sachwalterschaft werden würde. Ich vereinbarte mit meiner Mutter sie von zu Hause abzuholen und zum Termin zu begleiten. Im Zuge dessen wollten wir alle Missstände aufzeigen und hofften auf einen fähigen Richter, der dem Grauen ein Ende bescheren würde. Doch leider sollte es nicht dazu kommen. Diesmal machte mir meine Mutter einen Strich durch die Rechnung und nahm ein paar Tage davor wieder Unmengen an Schlaftabletten. Natürlich wurde sie von der rund um die Uhr anwesenden Pflegerin am nächsten Tag zu Mittag aufgefunden. Diesmal kam sie nach St. Pölten auf die Intensivstation. Wieder der erste Besuch mit Schläuchen und dem Ärztegespräch jedoch zusätzlich mit der Hiobsbotschaft, die Nieren hätten versagt und ein Auge könnte erblinden. Beim Gerichtstermin trat die Sachwalterin dann offiziell als Vertreterin meiner abwesenden Mutter aber in eigener Sache auf und natürlich wurde die Sachwalterschaft somit eine dauerhafte. Ich war keine Partei und hätte nur als Begleitung meiner Mutter erscheinen dürfen.

Diesmal war der Wunsch, alles würde endlich zu Ende gehen stärker als die Angst und die Trauer über ein mögliches Ableben. Doch sie erfing sich auch diesmal, nur blieben diesmal bleibende Schäden. Zwar fingen die Nieren wieder an zu arbeiten, jedoch ein Auge war in Mitleidenschaft gezogen. Als hätte sie einen heftigen Schlag darauf bekommen. Der rechte Fuß ist seither auch geschwollen und schmerzt, genauso wie das dazugehörige Bein. Sie hinkt deshalb und ist nun auch aus physischen Gründen nur mehr eingeschränkt mobil.

Diesmal war die Auflage für eine Entlassung seitens der Psychiatrie, dass sie in ein Heim kommt. Das KH Tulln setzte der Sachwalterin eine Frist von etwa einer Woche, einen Heimplatz zu finden. Sie sollte aber in der Nähe ihres Hauses bleiben. Also gab es weder Zeit noch viel Auswahl, weswegen sie in die Seniorenresidenz Hoffmannpark in Purkersdorf übersiedelt wurde. Die Kosten für die Unterbringung in dieser Einrichtung werden nicht durch das Land Niederösterreich gefördert (durch Wien schon) und belaufen sich auf über 4.000 Euro im Monat.

Die Sachwalterin hat sich kein bisschen persönlich um meine Mutter gekümmert. Seit des Einzugs am 11. März 2013 gab es zwei Besuche seitens der verantwortlichen Sachwalterkanzlei zu je ca. zehn Minuten. Hätte ich ihr nicht die wichtigsten Sachen aus dem Haus gebracht, dann hätte es niemand gemacht. Meine Mutter lebte fünf Jahrzehnte in ihrem Haus und musste in eine für sie komplett neue Umgebung. Trotzdem fand es die Sachwalterin nicht der Mühe wert sie wenigsten anzurufen um zu erfragen, wie es ihr geht. Ab kurz vor Weihnachten gab es über vier Monate lang keine Kontaktaufnahme ihrerseits. Stattdessen machte sie mich bei der zuständigen Richterin schlecht. Sie hätte das Einschalten der Heizung im Zuge der zweiten Entlassung an mich delegiert, ich würde meiner Mutter das Essen nicht vergönnen (siehe Pflegerinnenfadesse oben) und ich wäre geldgierig. Mein Mutter wollte meiner Lebensgefährten, ihrem Sohn und mir für Weihnachten und zum Geburtstag etwas zukommen lassen und nachdem sie ja nicht mehr über ihr Geld verfügen kann, wendete ich mich mit dem Anliegen an die Sachwalterin, die das zu diesem Zeitpunkt auch einsah und das Geld anstandslos überwies. Als ich bei einem Telefonat mit der Richterin davon erfuhr nahm ich von dem Recht gebrauch, als Angehöriger Meldung beim Gericht zu machen, wenn man eine Gefährdung der besachwalteten Person feststellt. Ich stelle den Text dieses Dokuments eins zu eins im Anschluss an diesen online. Darin habe ich nochmals auf alle Missstände hingewiesen. Gebracht hat es nichts. Es gab nicht einmal irgend eine Reaktion darauf. Null. In meiner Verzweiflung wandte ich mich auch an die Volksanwaltschaft. Es gab eine Antwort von Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek; ein Auszug daraus: „Gleichzeitig sichere ich Ihnen zu, dass ich Ihren Beschwerdefall in Evidenz halte und gegebenenfalls wieder auf Sie zukommen werde. Weiters werde ich dem Parlament als Gesetzgeber Ihre sehr eindrücklich geschilderten Wahrnehmungen zur Kenntnis bringen.“ Das war’s.

Nun soll das Haus verkauft werden. Doch in Anbetracht der hohen Unterbringungskosten und weil ja unbekannt ist, wie lange meine Mutter noch lebt, läge es in ihrem Interesse, das Vermögen so lange wie möglich zu erhalten. Somit wäre die Vermietung des Hauses naheliegender, weil so eine zusätzliche Einkommensquelle entstünde und der Wert des Hauses erhalten bliebe. Doch die Vermietung ist der Sachwalterin zu mühsam. Aus heutiger Sicht muss ich mich von einem diesbezüglichen Erbe verabschieden. Das mit dem Verkauf lukrierte Geld wird zur Gänze in die Pflege meiner Mutter fließen. Am Ende bleibt mir vielleicht wirklich nur mehr Erichs Schmuckschatulle (siehe Eintrag von 22. Oktober), aber weder von meinen beiden Vätern noch von meiner einst so gut verdienenden Mutter etwas übrig. 

Bis heute haben wir keine Begründung dafür, warum ich nie gefragt wurde, die Sachwalterschaft zu übernehmen. Ich empfand sie von Anfang an als ungerechtfertigt, wollte sie dann aber auch nicht unbedingt übernehmen, weil ich neben den ganzen psychischen Strapazen das nicht auch noch umgehängt haben wollte. Aber die nachlässige Art und Weise, wie sich diese Sachwalterschaft in der Praxis gestaltet, ist einfach eine bodenlose Frechheit. Diese war nicht hilfreich, sondern hat die Situation nur noch verschärft.



Hier nun wie angekündigt meine Meldung an das Gericht:

An die zuständige Richterin,
Wien, 2. April 2013

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass meine Mutter mittlerweile in die Seniorenpflegeresidenz HoffmannPark umgezogen ist. Dementsprechend ist Post für sie bitte dorthin zu adressieren. Ob sie schon dort gemeldet ist entzieht sich meiner Kenntnis.

Meine Mutter wollte gegen den Beschluss von 13.3. (Oberlandesgericht St. Pölten) bzw. 19.3.2013 (BG Purkersdorf) zeitgerecht Rekurs einlegen und wieder um die Einstellung ihrer Sachwalterschaft bitten bzw. wenn dies nicht möglich ist, mich als ihren Sachwalter einsetzen. Aufgrund eines Telefongespräches am 28. März mit einer Mitarbeiterin des BG Purkersdorf, in dem ich über die Chancen eines weiteren Rechtsmittels, das den Obersten Gerichtshof anruft, aufgeklärt wurde, kam ich dann zum Schluss, dass dies wenig Sinn machen würde, weshalb ich meine Mutter auch davon abraten werde. Auch weil sie dazu einen Rechtsanwalt bräuchte, den sie sich nicht leisten kann, weil ihr die Sachwalterin dafür wohl kaum Geld zugestehen würde.
Unter Berufung auf § 281 ABGB, Absatz 4 möchte ich hiermit kundtun, dass das Wohl meiner Mutter von Beginn der Sachwalterschaft an gefährdet war und generell die Sachwalterin in ihrem Handeln in Bezug auf meine Mutter gegen § 281 ABGB, Absatz 1 verstoßen hat und bis heute verstößt.

Hier nun die Begründung:

Gemäß § 275 ABGB, Absatz 1 hat der Sachwalter das Wohl des Pflegebefohlenen bestmöglich zu fördern. Leider entspricht das Vorgehen von der Sachwalterin nicht diesem Gesetz. Wie könnte es denn auch, wenn sie meine Mutter nicht kontaktiert, demnach auch nicht mit mir spricht und somit auch nicht wissen kann, wie es ihr geht und was ihre Anliegen sind. Seit Weihnachten 2012 hat meine Mutter sie nicht mehr gesehen oder gehört, wenngleich sie in der Zwischenzeit beinahe verstorben ist, anschließend auf der Intensivstation des KH St. Pölten war und danach in ihre derzeitige Unterkunft umgezogen wurde. Das war ein riesiger Schritt für sie, nachdem sie über ein halbes Jahrhundert in ihrem Haus in der Süßfeldstraße gelebt hatte. Nicht nur, dass sie sie in dieser schweren Zeit links liegen gelassen hat, sie hat damit auch gegen § 282 ABGB verstoßen, der besagt, dass der Sachwalter mindestens ein Mal im Monat Kontakt zu der besachwalteten Person haben sollte. Wäre ich nicht für sie da gewesen, hätte sie nun nicht einmal ihre wichtigsten Habseligkeiten bei sich.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch eine Sache klar stellen, die in dem letzten, oben genannten Beschluss Erwähnung findet und meine Person betrifft. Meine Mutter hat der Sachwalterin an einem Mittwoch vor ihrer zweiten Entlassung (am darauffolgenden Dienstag) ihren Hausschlüssel gegeben mit der Bitte, sich in den verbleibenden sechs Tagen darum zu kümmern, dass die Heizung in ihrem Haus eingeschaltet wird und dass dies nur von einem Installateur gemacht werden könne. Weder ich, noch mein Vater haben das je selber gemacht, weil das eine komplizierte Anlage ist, eine Kombination aus Gasheizung und Wärmepumpe, die im Sommer-/Winterbetrieb jeweils andere, sich teilweise ergänzende, Funktionen übernehmen. Als die Sachwalterin mich darum bat, sich dessen anzunehmen wies ich darauf hin, dass das nur von einem Fachmann gemacht werden kann und ich es sicher NICHT übernehmen würde. Am Tag ihres Einzugs wurden dann ihre schlimmsten Befürchtungen wahr und es hatte nur 7 Grad Celsius im Haus. Trotz unserer Hinweise versuchte dann die Sachwalterin selbst die Heizung einzuschalten, was ihr natürlich nicht gelang und sie trotz Vorwarnung und ausreichender Vorlaufzeit erst dann einen Installateur rief, der erst nach drei Tagen (am Freitag) kam und die Heizung einschaltete. Bis dahin mussten die Pflegerin und meine Mutter im Haus frieren.

Zum Vorwurf, dass ich nur auf das Geld meiner Mutter aus sei und als Beispiel die Überweisung der Sachwalterin angeführt wurde, möchte ich folgendes anmerken: Ich hatte am 9. November Geburtstag, meine Lebensgefährtin am 22. Jänner und ihr Sohn am 16. Jänner. Sie wollte uns allen wie jedes Jahr zu Weihnachten und zum Geburtstag ein Geschenk machen. Nachdem sie nicht in der Lage war etwas zu besorgen, bat sie die Sachwalterin eine Geldüberweisung zu machen. Darüber hinaus wollte sie mir ein Neujahrgeld in der Höhe der Autobahnvignette zukommen lassen. Das sind drei Personen und sieben Anlässe, weshalb 880 Euro meiner Meinung nach durchaus angemessen sind.
Und weil wir schon beim Geld sind. Die Sachwalterin hat Sparbücher und Schmuck meiner Mutter aus den Schließfächern der Bank an sich genommen und davon gesprochen, sie würde eine Vermögensaufstellung inklusive Schätzung des Schmucks machen lassen. Bis heute hat meine Mutter nichts davon gesehen. Sie weiß genau, welcher Schmuck dort aufbewahrt war. Es gibt auch Fotos davon. Wie kann sie nun sicher sein, dass die Sachwalterin nicht irgendwann behauptet, es wäre weniger in den Schließfächern gewesen als wirklich dort war? Und wenn sie es machen sollte, wie kann dann bewiesen werden, dass es doch mehr war? Man kann hierbei doch mehr Transparenz erwarten, oder? Außerdem hat sie meine Mutter nie gefragt, ob sie eines der Schmuckstücke noch tragen will. Immerhin sind das Erinnerungsstücke an eine gute Zeit in ihrem Leben gemeinsam mit ihrem verstorbenen Mann. Es würde ihr viel bedeuten.

Zum Vorwurf, ich hätte mich darüber beschwert, die Pflegerin würde zu viel kochen möchte ich auch Stellung nehmen. Nachdem ihr auch nach der Auswechslung der 19jährigen Berufsanfängerin keine Pflegerinnen zur Seite gestellt bekommen wurde, die Deutsch sprechen und sie nicht besonders pflegeintensiv war, gab es weder viel zu reden noch viel zu tun für die Pflegerinnen. Also vertrieben sie sich die Zeit mit Putzen und Kochen. Nachdem sie wenig mobil war, verbrannte sie auch kaum Energie. Trotzdem wollten die Pflegerinnen immer, dass sie isst, weit mehr als sie konnte. Das war für sie eine unerträgliche Situation und sie nahm immer mehr zu. Damit viel gekocht werden kann, muss man auch viel einkaufen. Somit kam sie in Geldnöte, da sie nur schwer mit dem Bargeld, das ihr die Sachwalterin zur Verfügung stellte, auskommen konnte. Auch weil die Sachwalterin ihr zu selten Geld vorbei brachte und sie somit in Summe weit weniger zur Verfügung hatte, als eigentlich vereinbart war. Außerdem wusste sie nie, wann sie wieder einmal kurz vorbeischneit. Sie musste sich von ihrer Nachbarin sogar einmal 100 Euro ausleihen, weil sie so in Geldnöten war. Das alles erzählte sie mir und ich versuchte diesbezüglich zu vermitteln.

Apropos Geldsorgen:
Meine Mutter ist in ihrer aktuellen Unterkunft eine Vollzahlerin, das heißt, dass sie keine Förderung vom Land Niederösterreich oder sonst woher erhält. Täglich kostet die Seniorenresidenz 135 Euro, das sind über 4.000 Euro im Monat. Sie selbst hat aber nur eine Pension von etwas über 1.200 Euro im Monat. Die Sachwalterschaft kostet auch Geld. Was sie aber am meisten in diesem Zusammenhang stört ist die Tatsache, dass die laufenden Kosten von Haus und Auto weiter laufen, wenngleich sie nichts mehr davon hat, weil sie voraussichtlich ohnehin nicht mehr in die Süßfeldstraße zurück ziehen wird können. Hier sind folgende Kosten gemeint: Versicherungen, Gas, Strom, Wasser/Kanalgebühren, TV/GIS/Kabelfernsehen, Festnetztelefon, Abfallentsorgung, Kfz-Steuern und Versicherung,… All diese Kosten belasten noch zusätzlich ihr Budget und bringen ihr nichts. Ich glaube nicht, dass sich die Sachwalterin darum kümmert. Meine Mutter kann es auch nicht wissen, weil die Sachwalterin ja keinen Kontakt mit ihr pflegt. In Hinblick auf die optimale Finanzierung der aktuellen Kosten, die für ihre Unterkunft und Pflege anfallen, wäre es ohnehin das Beste, würde das Haus mit Garten vermietet werden. So würden den hohen Kosten auch Einnahmen entgegen stehen. Aber ich glaube nicht, dass die Sachwalterin dies zu ihren Aufgaben zählt. Gemäß § 275 ABGB, Absatz 1 müsste sie das aber, oder?
Sobald diese Dinge alle geregelt sind und sie auf Dauer wohnhaft in einer Seniorenresidenz ist, gibt es für einen Sachwalter eigentlich nichts mehr zu tun, außer den Geldfluss zu steuern und das kann man mittels Daueraufträge regeln.

Wir verstehen deshalb nicht, was eine Sachwalterschaft auf Dauer rechtfertigt. Meine Mutter ist nicht dement und jederzeit gerne bereit, den Beweis anzutreten. Darüber hinaus hat sie mich, einen Sohn im besten Alter, dem sie zu hundert Prozent vertraut und der überdies auch noch ausgebildeter Sozialarbeiter ist. Hier sei erwähnt, dass die Tatsache, dass ich nie für die Sachwalterschaft in Erwägung gezogen wurde und es auch keinen Grund dafür gibt, zumindest wurde uns noch nie einer mitgeteilt, weswegen ich es nicht sein sollte, gegen § 279 ABGB Absatz 2 verstößt, denn dieser schreibt vor, dass „eine geeignete, ihr nahe stehende Person zum Sachwalter zu bestellen” sei. Sie braucht nur Pflege, weil sie körperlich abbaut und diese hat sie nun dort, wo sie aktuell untergebracht ist. Aber das ist kein Grund, jemanden zu besachwalten.

Der offizielle Grund, weshalb sie besachwaltet ist, ist die Tatsache, dass sie depressiv ist. Gemäß §282 ABGB muss ihr die gebotene ärztliche Betreuung gewährt werden. Nun ist es aber so, dass der Grund, weshalb sie entmündigt wurde und der somit als ihr größtes Makel da steht, noch nie ärztlich behandelt wurde, seitdem die Sachwalterin für sie zuständig ist. Schon bei der zweiten Entlassung nach Hause Ende November 2012 war die jetzige Sachwalterin für sie zuständig. Sie hat sich von Anfang an nicht darum gekümmert, dass meine Mutter einen Psychiater oder einen Therapeuten konsultieren kann, so wie es gemäß dem Entlassungsbrief der Psychiatrie in Tulln zu tun wäre. Bis heute bekam sie diesbezüglich keinerlei Unterstützung. Wenn ihre Depression also der Grund für die Sachwalterschaft ist und sich die Sachwalterin nicht darum kümmert, lässt sich ein Bestreben daraus ableiten, dass sie in diese entwürdigende Situation der Entmündigung und Abhängigkeit einzementiert werden soll. Und die letzten Beschlüsse des Bezirksgerichts Purkersdorf und des Landesgericht St. Pölten haben dazu beigetragen, dass es auch so bleibt, anstatt ihre Situation und die „Hilfe“ der Sachwalterin genau anzusehen und die Entscheidungen zu überdenken. Solange die ganze Angelegenheit weiter in diese Richtung läuft werden wir versuchen jedes zur Verfügung stehende Mittel zu ergreifen um uns dagegen zu wehren.

Denn diese Situation ist aus der Sicht meiner Mutter und somit auch für mich auf Dauer unerträglich und entwürdigend. Somit trägt sie auch nicht zur Besserung der Gesamtsituation bei – ganz im Gegenteil. Schon die Art und Weise, wie sie zustande gekommen ist, ist skandalös. Meiner Mutter wurde beim zweiten Aufenthalt gesagt, dass eine Entlassung nur mehr mit 24-Stunden-Betreuung in Frage kommt. Sie konnte sich keinen entsprechenden Verein aussuchen, der ihren Vorstellungen entspricht, sondern musste unter größten Strapazen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von Tulln nach Maria Gugging fahren. Dort wurde sie genötigt einen Vertrag von der Agentur XYZ, die ein besonderes Naheverhältnis zur EP 1 in Tulln hat(!), zu unterschreiben. Angeblich würde ein Pfleger schon gute Erfahrungen mit dieser Agentur gemacht haben und vermittelte deshalb. Als ich das erfuhr, war ich natürlich dem entsprechend sauer. Dann rief mich die Sozialarbeiterin von EP 1 an und meinte, dass ich gemeinsam mit den beiden Pflegerinnen, die für meine Mutter vorgesehen seien, zur BH gehen soll, damit sie dort ihr Gewerbe anmelden können. Ich beschwerte mich, dass das nicht die Agentur macht, schließlich bekäme sie sicher Provision. Mittlerweile weiß ich, dass eine Pflegerin 65 Euro am Tag kostet. 20 Euro davon gehen an die Agentur. Das Bringen und Abholen der Pflegerin kostet noch extra. Dem entsprechend kann doch erwartet werden, dass Herr XY sich um die administrativen Angelegenheiten seiner vermittelten Pflegerinnen kümmert. Im selben Gespräch sagte ich aber auch, dass ich es machen würde, wenn es unbedingt sein muss, weil es sonst niemand macht. Ein paar Tage später erfuhr meine Mutter von der behandelnden Oberärztin, dass die Sachwalterschaft beantragt werde, weil ich mich geweigert hätte, diverse Dinge für sie zu erledigen. Als ich das erfuhr, rief ich die Oberärztin an und sagte ihr, sie solle sich von der Sozialarbeiterin bestätigen lassen, dass ich mich dazu bereit erklärt habe. Darauf meinte sie, dass diese zwei Wochen im Urlaub sei und der Prozess nicht mehr zu stoppen wäre.

Mit diesem Schritt haben meine Mutter und ich nie gerechnet, wir wären im Traum nicht darauf gekommen, weil meine Mutter (bis heute) absolut strukturiert und orientiert ist, sowie alle ihre Angelegenheiten versteht und überblickt. Sie bräuchte lediglich jemanden, der ihr jene Wege erledigt, die außer Haus zu erledigen sind, weil sie nur eingeschränkt mobil ist. Das sind viele Menschen, die deshalb aber nicht zu 100 Prozent besachwaltet sind.

Bitte kontaktieren Sie mich, bestenfalls telefonisch, wie hier nun weiter vorgegangen wird und was die weiteren Möglichkeiten sind.

Mit freundlichen Grüßen